Batteriegesetzhinweise
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher ausreichend frankiert "Nassbatterien sind als Gefahrgut" an uns zurücksenden.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“
Wichtiger Hinweis zu: Lithiumbatterien und Akkupacks
Lithiumbatterien und Akkupacks dürfen nur im entladenen Zustand an uns zurückgesandt oder in die Altbatteriesammelgefäße beim Handel und bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern gegeben werden. Bei nicht vollständig entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschlüsse getroffen werden.
Definition: "Lithiumbatterien" sind einmal entladbare Lithium-Primärbatterien; "Akkupacks" umfassen auch Akkumulatoren der Systeme Blei, Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid und Lithium.
Der Zustand "vollständige Entladung" ist gegeben, wenn das übliche Gebrauchsende (zum Beispiel Abschalten des Gerätes bei Erreichen der Entladeschlussspannung oder einsetzende Funktionsbeeinträchtigungen wegen unzureichender Batteriekapazität) erreicht ist. Um einen Kurzschluss zu verhindern müssen die Pole mit Klebestreifen isoliert werden.
Informationen zum Batteriepfand
Vertreiber, die Starterbatterien an Endverbraucher abgeben, sind gem. §10 BattG verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endverbraucher zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Batterie keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass es sich bei gebrauchten Starterbatterien um Gefahrgut handelt und diese nur mit Logistikunternehmen versendet werden dürfen, die dies akzeptieren.
Sendungen die nicht einwandfrei als Gefahrgut von Ihnen versandt werden, nehmen wir nicht an!
Sie können Ihre Altbatterie an vielen Wertstoffhöfen kostenfrei abgegeben.
Elektrogesetz
ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäßeuropäischer Vorgaben [RICHTLINIE 2002/96/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. Januar 2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden.
Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin. - Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch und Umwelt! Elektrogeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen; darunter sind wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden, so dass die Altgeräte häufig noch erhebliche Mengen an Schadstoffen enthalten.
In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtlichen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab. - Bitte informieren Sie sich über ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt-oder Ihrer Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.